E-Mail Marketing Richtlinien für Online-Händler

Als Online-Händler müssen Sie folgende Richtlinien kennen



Für Online-Shop Händler:
Sie dürfen Kunden aus Ihrem Online-Shop nur anschreiben, wenn diese bei der Erhebung der Daten auf folgenden Satz hingewiesen wurden.

"Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen."

Das bedeutet: Auf der Webseite, wo der User seine Daten eingibt, muss dieser Satz klar und deutlich sichtbar sein.

Für Händler über Marktplätze:
Hierbei muss der folgende Satz in jeder Produktbeschreibung Ihres Angebots platziert werden:
"Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen, ohne dass für den Widerspruch andere als Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen."

Außerdem müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Marktplätze beachtet werden.
Hinweis: Der Versand von Werbeemails an Empfängern, die über den Marktplatz eBay generiert wurden ist von Seiten eBay nicht gestattet. Hierbei entsteht ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay.

Was für Werbung darf verschickt werden?
Nur Werbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen. Beispiel: Kaufkunden von Elektronikware dürfen keinen Werbeemails zum Thema Kleidungsartikel erhalten.